Teilnahmebedingungen des Gewinnspiels
Veranstalter und Teilnahmevoraussetzungen
Das Sushi-Kochkurs-Gewinnspiel wird von der Gurkerl GmbH, Gutheil-Schoder-Gasse 17, 1230 Wien, veranstaltet. Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist lediglich erforderlich, dass zwischen dem 01.02.2024, 10:00 Uhr, und dem 07.02.2024, 23:59 Uhr, eine Bestellung mit einem Mindestbestellwert von 120€ auf gurkerl.at erfolgt.
Ablauf des Gewinnspiels
Das Gewinnspiel läuft vom 01.02.2024, 10:00 Uhr, bis zum 07.02.2024, 23:59 Uhr. Um am Gewinnspiel teilzunehmen, muss eine Bestellung mit einem Mindestbestellwert von 120€ auf gurkerl.at innerhalb dieses Zeitrahmens aufgegeben werden. Die Teilnahme erfolgt automatisch durch Absenden der Bestellung. Die Gewinner werden spätestens bis zum 14.02.2024 per E-Mail benachrichtigt.
Gewinne und Gewinnbenachrichtigung
Folgender Preis wird vergeben:
2 Karten für einen Sushi Kochkurs bei ConFusion im Wert von je 169€.
Die Gewinner werden per Zufallsprinzip bis spätestens 14.02.2024 per E-Mail benachrichtigt. Der Gewinn kann weder umgetauscht noch in bar abgeholt oder ausgezahlt werden. Sollte der Gewinner sich innerhalb von 24 Stunden nach Benachrichtigung nicht melden, behalten wir uns das Recht vor, den Gewinn einem anderen Teilnehmer zu übertragen.
Bei mehreren Bestellungen während des Aktionszeitraums wird der Gewinner mittels Zufallsauswahl unter allen qualifizierten Bestellungen bestimmt. Die Gurkerl GmbH behält sich aus Datenschutzrechtlichen Gründen das Recht vor, keine Nachweise über die Bestellungen zu erbringen, um den Gewinner zu ermitteln.
Die Entscheidung über den Gewinner erfolgt nach unserem eigenen Ermessen und ist endgültig.
Teilnahme und Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die ihren Wohnsitz in Österreich und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sollte ein Teilnehmer in seiner Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein, bedarf es der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters. Eine Teilnahme am Gewinnspiel ist nur in den aktuellen Liefergebieten der Gurkerl GmbH möglich: Wien und Umgebung (genauer einzusehen auf www.gurkerl.at). Eine valide Adresse im Liefergebiet ist Voraussetzung für die Teilnahme. Vom Gewinnspiel ausgeschlossen sind Mitarbeiter der Gurkerl GmbH und der beteiligten Firmen sowie ihre Familienmitglieder. Auch die Teilnahme mithilfe automatisierter Datenverarbeitungsprozesse und/oder über die Einschaltung Dritter, zum Beispiel Gewinnspielagenturen, ist ausgeschlossen. Zudem behält sich der Betreiber vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise (a) bei Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder Durchführung des Gewinnspiels, (b) bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, (c) bei unlauterem Handeln oder (d) bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklärt sich der Teilnehmer mit den jeweiligen Teilnahmebedingungen einverstanden.
Beendigung des Gewinnspiels
Die Gurkerl GmbH behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht der Gewinnspielveranstalter insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen oder rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Sollten in Einzelfällen Manipulationen, bspw. durch missbräuchliche Anmeldungen festgestellt werden, wird der Teilnehmer von dem Gewinnspiel ausgeschlossen.
Datenschutz
Für dieses Gewinnspiel werden keine neuen Daten der Teilnehmer erhoben. Bezüglich weiterer Informationen zum Datenschutz verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung.
Anwendbares Recht
Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel sind an die Gurkerl GmbH zu richten. Kontaktmöglichkeiten finden sich im Impressumsbereich https://www.gurkerl.at/seite/impressum
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.